Login  |  Register

Sonstige Betriebskosten in der …

Steht also im Mietvertrag lediglich der Verweis auf die Betriebskostenverordnung, ohne dass sonstige Betriebskosten im Detail bezeichnet sind, genügt dies nicht. Der Bundesgerichtshof hat dies als unausgefüllte Leerposition bezeichnet (WuM 2004, 290). Im Mietvertrag muss also konkret stehen, welche Betriebskosten sich hinter Sonstiges verbergen.

Alexa Traffic


Listing Links